Allgemeine Geschäftsbedingungen

APPLIQON bietet eine Web App basierende Anwendung zur Personaleinsatzplanung, Faktura und Stundenerfassung an, welche über die Seite web.appliqon.com einschließlich der Handy App abgerufen werden kann 
Das Angebot richtet sich an Anwendern die Ihren Personalpool administrativ und einfach handeln wollen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen gastro:work™ Franchise GmbH und den Anwendern geschlossen werden. Es gelten ausschließlich die AGB von gastro:work™ Franchise GmbH; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn gastro:work™ Franchise GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

2. Registrierung, kostenlose Testphase und Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Appliqon Software bei einem direkten oder online Termin stellt kein bindendes Angebot dar. 

2.2. Der Anwender kann auf der Website web.appliqon.com mit seiner E-Mail Adresse und einem selbst gewählten Passwort einen kostenlosen Testaccount anlegen. Der Anwender kann die APPLIQON Software danach kostenlos für den Zeitraum von 1 Woche testen. 

2.3. Entschließt sich der Anwender nach der Testphase Anwender zu werden, übermittelt gastro:work™ Franchise GmbH den Software Lizenzvertrag an den Anwendern. Nach beidseitiger Unterzeichnung wird der Zugang für den Anwendern freigeschalten. 
 

3. Leistungserbringung, Nutzungsrecht 

3.1 Die APPLIQON Software wird als webbasierte Lösung betrieben. Dem Anwendern wird ermöglicht, die auf den Servern von gastro:work™ Franchise GmbH bzw. eines vom gastro:work™ Franchise GmbH beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine Überlassung der Software an den Anwendern erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Programmbeschreibung von APPLIQON auf www.appliqon.at.

3.2. gastro:work™ Franchise GmbH stellt dem Anwendern die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von gastro:work™ Franchise GmbH bereitgestellt. gastro:work™ Franchise GmbH schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Anwendern und dem beschriebenen Übergabepunkt.  

3.3. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von gastro:work™ Franchise GmbH oder eines von uns beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Anwender keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der  Software, und gastro:work™ Franchise GmbH räumt auch keine solchen Rechte ein. gastro:work™ Franchise GmbH räumt dem Anwendern aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und  zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die Software Lizenzen zu nutzen.

3.4. Die Leistung von gastro:work™ Franchise GmbH darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der gastro:work™ Franchise GmbH -Dienste vorgesehen ist.
 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Interessenten wird eine 1 wöchige Testphase für APPLIQON gewährt. Nach Ablauf der kostenfreien Testphase, kann der Anwender sich für bestimmte APPLIQON Pakete entscheiden. Es gelten die Preise, welche dem Anwendern per Angebot im Mail übermittelt werden. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ab Betriebssitz von gastro:work™ Franchise GmbH. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an.

4.2. Die vereinbarte Lizenzgebühr ist stets monatlich und zu Beginn der Laufzeit fällig und zahlbar. 

4.3. Es steht gastro:work™ Franchise GmbH frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die im Konto hinterlegte E-Mail Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Wenn der Anwender auf den Rechnungsversandt per Post besteht, ist gastro:work™ Franchise GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 5,50 EUR zzgl. der jeweils gültigen  gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben. 
 

5. Zahlungsverzug, Sperre

5.1. gastro:work™ Franchise GmbH ist berechtigt die Lizenzen zu deaktivieren, wenn sich der Anwender im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird  aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Anwendern ausgeglichen ist.

5.2. Während der Sperre bleibt die Lizenz zunächst bestehen, der Anwender kann aber nicht mehr auf APPLIQON. Der Anwender behält jedoch die Möglichkeit, sein Konto zu kündigen. Die Verpflichtung des Anwendern, geschuldete Lizenzgebühren zu bezahlen, bleibt davon unberührt.
 

6. Upgrade zu einem größeren APPLIQON Paket

6.1. Der Wechsel zu einem größeren APPLIQON Paket (Upgrade) ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Mit dem Datum des Upgrades wird der laufende Abrechnungszeitraum anteilig abrechnet und es beginnt eine neue Laufzeit mit dem Upgrade. Bereits getätigte Zahlungen für das kleinere Paket wird anteilig auf das größere Paket angerechnet.

6.2. Der Wechsel zu einem kleineren APPLIQON Paket (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können in der Regel nur noch wenigere Funktionen in der Software verwendet werden.
 

7. Laufzeit und Kündigung

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. 

7.2. Nach Ablauf eines Jahres nach Abnahmedatum kann der Anwender diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten beendigen

7.3. gastro:work™ Franchise GmbH kann den Vertrag auch unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat nach schriftlicher Information an den Anwender ohne jeglichen Grund kündigen.

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.5. Der Anspruch des Anwender auf Erstattung von Lizenzgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anwender kündigt aus einem wichtigen Grund, den gastro:work™ Franchise Gmbh zu vertreten hat. Der Anspruch des Anwendern auf Erstattung von Lizenzgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn gastro:work™ Franchise Gmbh den Vertrag aus einem wichtigem Grund kündigt, den der Anwender zu vertreten hat oder wenn gastro:work™ Franchise GmbH die Lizenz gemäß Ziffer 5.1. sperrt. 
 

8. Verfügbarkeit

8.1. Dem Anwendern ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von gastro:work™ Franchise Gmbh stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit von APPLIQON gewährleistet werden. gastro:work™ Franchise GmbH bemüht sich natürlich, APPLIQPON konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Anwendern genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von APPLIQON haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von gastro:work™ Franchise Gmbh erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 

8.2. Bei einem Nutzungsausfall – gleich aus welchem Grund – besteht seitens des Anwendern kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von gastro:work™ Franchise Gmbh beruht, besteht seitens des Anwendern weder das Recht zur Minderung, noch zur außerordentlichen Kündigung. 
 

9. Haftung

9.1. gastro:work™ Franchise GmbH haftet dem Anwender gegenüber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf gastro:work™ Franchise GmbH beigezogene Dritte zurückgehen. 

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden -  wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.4. Sofern gastro:work™ Franchise GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der gastro:work™ Franchise GmbH diese Ansprüche an den Dritten ab. 
 

10. Pflichten des Anwendern

10.1. Der Anwender verpflichtet sich, sein Konto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. gastro:work™ Franchise GmbH empfiehlt dem Anwender, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und  Großbuchstaben, und Zahlen zu wählen. Der Anwender ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Anwender hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.

10.2. Es ist dem Anwender untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder potenziell geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität von APPLIQON zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering") oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen von APPLIQON ermöglichen oder fördern. 

10.3. Es ist dem Anwender untersagt, Inhalte und Informationen von APPLIQON (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Bilder, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung von APPLIQON vorgesehen.

10.4. gastro:work™ Franchise GmbH speichert als Dienstleister  Inhalte und Daten für den Anwendern, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Anwender verpflichtet sich gegenüber gastro:work™ Franchise GmbH, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Anwender ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

10.5. Der Anwender ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. gastro:work™ Franchise GmbH nimmt von Inhalten des Anwendern oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

10.6. Der Anwender verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, gastro:work™ Franchise GmbH von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls gastro:work™ Franchise GmbH von Dritten, auch von  Mitarbeitern des Anwendern persönlich, infolge von behaupteten  Handlungen oder Unterlassungen des Anwendern in Anspruch genommen wird. gastro:work™ Franchise GmbH wird den Anwendern über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur  Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Anwender gastro:work™ Franchise GmbH unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von gastro:work™ Franchise GmbH bleiben unberührt. 
 

11. Datenverarbeitung

11.1. Der Anwender räumt gastro:work™ Franchise GmbH für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von gastro:work™ Franchise GmbH für den Anwendern zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. gastro:work™ Franchise GmbH ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist gastro:work™ Franchise GmbH ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.    

11.2. gastro:work™ Franchise GmbH ist berechtigt, die hinterlegte E-Mail Adresse des Anwendern zu nutzen, um den Anwendern über Neuerungen APPLIQON, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren. 

11.3. Wenn ein Konto durch den Anwendern oder durch gastro:work™ Franchise GmbH gekündigt wird, werden die Daten des Kontos unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen. 
 

12. Anpassung der AGB

12.1. gastro:work™ Franchise GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für gastro:work™ Franchise GmbH unvorhersehbare Änderungen, welche gastro:work™ Franchise GmbH nicht veranlasst und  auf die gastro:work™ Franchise GmbH keinen Einfluss hat, das bei  Vertragsschluss bestehende  Äquivalenzverhältnis in nicht  unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist gastro:work™ Franchise GmbH zur Änderung  berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder gastro:work™ Franchise GmbH den Funktionsumfang  von APPLIQON anpasst oder erweitert (z.B. neue Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Anwendern genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist gastro:work™ Franchise GmbH zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer  Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können. 

12.2. Im Falle der Änderung wird gastro:work™ Franchise GmbH dem  Anwendern den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E-Mail Adresse) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Anwender ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail). Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei gastro:work™ Franchise GmbH eingegangen sein. Übt der Anwender sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als  abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Anwendern aus Ziffer 7.2. zur Kündigung seiner Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

12.3. Sofern der Anwender sein Widerspruchsrecht ausübt, ist gastro:work™ Franchise GmbH zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail reicht). Die Kündigungsfrist beträgt ein (1) Monat. 

12.4. Für die Änderung von gesonderten Geschäftsbedingungen (z.B. für optional buchbare Module) gelten die Ziffern 12.1. bis 12.3 entsprechend.
 

13. Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von gastro:work™ Franchise GmbH auf Dritte

gastro:work™ Franchise GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem  Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die gastro:work™ Franchise GmbH in eine andere Gesellschaftsform gewandelt wird, oder APPLIQON auf einen anderen Betreiber übertragen wird. gastro:work™ Franchise GmbH wird dem Anwendern eine solche Änderung in Textform (E-Mail reicht) bekanntgeben. Der Anwender stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.  
 

14. Datenschutz

gastro:work™ Franchise GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der EU Datenschutz Grundverordnung beachten. Die Daten des Anwendern werden nur zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Anwendern unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Anwender erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Anwender verpflichtet sich, stets eine aktuelle E-Mail Adresse anzugeben. Die E-Mail Adresse von gastro:work™ Franchise GmbH ist dem Impressum zu entnehmen.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von gastro:work™ Franchise GmbH. 

15.3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von gastro:work™ Personalagentur Franchise GmbH.
 

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